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Fünf Wege zur betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Leistung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenversorgung anbietet. Sie kann auf verschiedene Weisen finanziert werden: durch den Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber oder als Mischfinanzierung. Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Durchführungswege.

Die Durchführungswege im Überblick

In Deutschland sind fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung zugelassen:

1. Direktversicherung
2. Pensionskasse
3. Pensionsfonds
4. Unterstützungskasse
5. Pensionszusage
 

1. Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Bezugsberechtigt für die Leistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Steuern und Sozialversicherung

Für Arbeitnehmer ist ein Beitrag nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG-GRV (West)) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. 2023 steigt die BBG RV West von 7.050 Euro auf 7.300 Euro pro Monat. Die BBG RV Ost wird von 6.750 Euro auf 7.100 Euro angehoben.

Tipp:

Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann im vollen Umfang zu versteuern sind. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

2. Pensionskasse

Der Arbeitgeber schließt bei der Pensionskasse eine Rentenversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen werden kann und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden.

Steuern und Sozialversicherung

Auch bei der Pensionskasse ist ein Beitrag von bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei.

Tipp:

Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann zu versteuern sind. Für viele Arbeitnehmer ist dies jedoch vorteilhaft, da sie im Ruhestand über weniger Einkommen und damit über einen niedrigeren Steuersatz verfügen.

3. Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine vom Unternehmen unabhängige und selbstständige Versorgungseinrichtung, die Altersvorsorgeleistungen erbringt und der staatlichen Versicherungsaufsicht unterliegt. Die Altersvorsorgeleistungen des Pensionsfonds werden für die Arbeitnehmer eines oder mehrerer Arbeitgeber durch Pensionspläne geregelt. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an den Pensionsfonds überwiesen. Die Beiträge können vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung oder von beiden gemeinsam finanziert werden. Die Versorgungsleistungen müssen in Form von lebenslangen Rentenzahlungen erbracht werden.

Steuern und Sozialversicherung

Wie bei der Direktversicherung und der Pensionskasse sind die Beiträge zum Pensionsfonds bis zu 8 Prozent der BBG-GRV (West) steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Die Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase bewirkt, dass die Leistungen in der Leistungsphase dann zu versteuern sind.

Tipp:

Der Pensionsfonds ist in Deutschland der jüngste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Bei ihm können Arbeitnehmer stärker als bei anderen Durchführungswegen selbst bestimmen, ob sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren möchten.

Im Vergleich zu den anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung kann ein höherer Kapitalanteil in Aktien angelegt werden. Dadurch verbessern sich die Chancen auf höhere Leistungen. Im gleichen Maße nehmen auch die Risiken zu. Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung stehen im Versorgungsfall mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung.

Der Pensionsfonds untersteht der Aufsicht und der Anlageregulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

4. Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mehrerer Trägerunternehmen. Mit nahezu unbegrenzten Leistungshöhen können hier auch große Versorgungslücken geschlossen werden. Damit ist sie ideal zur Versorgung von Fach- und Führungskräften sowie für Gesellschafter-Geschäftsführer geeignet.

Steuern und Sozialversicherung

Die Beiträge sind für Arbeitnehmer in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen werden als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert.

Tipp:

Von großer praktischer Bedeutung ist die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, die ihre Leistungen über den Abschluss von Lebens- oder Rentenversicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft absichert. Es erfolgt kein Bilanzausweis – die Unternehmenskennzahlen des Arbeitgebers bleiben dadurch unberührt.

Versorgungsverpflichtungen werden vollständig ausgelagert. Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmen der Unterstützungskasse und führt die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile als Zuwendungen der Unterstützungskasse zu.

Je nach Leistungsplan ist eine einmalige Kapitalzahlung oder eine laufende Rentenzahlung möglich. Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen können abgesichert werden.

 

5. Pensionszusage

Mit der Pensionszusage verpflichtet sich das Unternehmen seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) aus betrieblichen Mitteln eine Versorgung zu zahlen. Für die Pensionszusage muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden, deren Zuführungen den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

Das mit der Erteilung der Pensionszusage verbundene finanziellen Risiko des Versorgungsfalls kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgesichert werden. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitgeber. Er erhält dann im Leistungsfall das Kapital, das er benötigt, um sein Leistungsversprechen gegenüber dem Mitarbeiter zu erfüllen.

Steuern und Sozialversicherung

Wie bei der Unterstützungskasse sind die Beiträge in voller Höhe steuerfrei und bis zu 4 Prozent der BBG-GRV (West) auch sozialversicherungsfrei. Die späteren Leistungen werden als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit versteuert.

Tipp:

Die Pensionszusage ist gerade für Personen mit höheren Einkommen eine gute Option zur Schließung der Versorgungslücke, da weder die Zusagenhöhe noch die Beitragshöhe limitiert sind.

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