Wie bemessen sich die Prämien in der PKV
Im Gegensatz zur GKV, bei der sich die Versicherungsbeiträge weitgehend nach dem Einkommen der Versicherten richten, hängt die Prämie in der PKV vom Eintrittsalter der beziehungsweise des Versicherten sowie einer Einschätzung ihres beziehungsweise seines Krankheitsrisikos ab, die der Versicherer vor Vertragsschluss anhand einer Gesundheitsprüfung vornimmt. Daneben wirkt sich der vereinbarte Leistungsumfang auf die Prämienhöhe aus. Die beziehungsweise der Versicherte kann zusätzliche Leistungen versichern oder Leistungskomponenten abwählen, die über einen ausreichenden Versicherungsschutz hinausgehen.
Die privaten Krankenversicherer sind unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, die Prämien der Versicherten anzupassen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die tatsächlich erbrachten Leistungen des Versichertenkollektivs wesentlich und nicht nur vorübergehend von den Leistungen abweichen, die in der Kalkulation des Tarifs angenommen wurden. Hierfür zieht das Versicherungsunternehmen den durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten einer Tarif-, Alters- und Personengruppe heran. Ein unabhängiger Treuhänder muss testieren, dass die Prämienanpassung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Die Prämienerhöhungen, die in den letzten Jahren im Bereich der PKV zu beobachten waren, sind insbesondere auf Leistungsverbesserungen im Zusammenhang mit dem medizinischen Fortschritt und einer durchschnittlich längeren Lebenserwartung zurückzuführen.